Das Europäische Parlament hat seine Position zu Covid19-Zertifikaten abgestimmt – und wird nun, auf Grundlage dieses Mandats, in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission treten.
Das europäische Covid19-Zertifikat soll die Möglichkeit eröffnen, medizinische Daten mit vergleichbaren Standards europaweit zu dokumentieren und die gegenseitige Anerkennung von Tests und Impfungen in der EU zu erleichtern. Bislang ist es so, dass einzelne Mitgliedstaaten etwa die Gültigkeitsdauer von Tests unterschiedlich handhaben – was Menschen, die beruflich reisen müssen, vor erhebliche Schwierigkeiten stellt.
Die Europagruppe GRÜNE unterstützt die Idee europäischer Covid19-Zertifikate und hat dem Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments zugestimmt. Zwar üben wir an einzelnen Punkten auch Kritik. So versammelte sich eine Mehrheit des Europäischen Parlaments bedauerlicherweise hinter der fragwürdigen Annahme, dass eine Person zehn Tage nach dem ersten positiven Testergebnis immun sei. In der Gesamtabwägung haben wir uns aber entschieden, die gemeinsame Position des Europäischen Parlaments mitzutragen.
Unter anderem will sich das Europäische Parlament in den anstehenden Verhandlungen mit Europäischer Kommission und den Mitgliedstaaten für folgende, zum Teil auch grüne Schwerpunkte stark machen:
- Die europäischen Covid19-Zertifikate dürfen nicht dazu führen, dass Grundfreiheiten einschränkt werden. Das Covid19-Zertifikat sollte deshalb keine unabdingbare Voraussetzung fürs Reisen innerhalb der EU sein. Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, dürfen nicht benachteiligt werden. Entsprechend sollten die EU-Mitgliedstaaten kostenlos und flächendeckend Tests als alternative Voraussetzung für Reisen anbieten, um hier einer Ungleichstellung von Beginn an entgegenzuwirken. Dafür haben wir Grüne im Europäischen Parlament hart gekämpft.
- Auch darf kein falsches Sicherheitsgefühl entstehen: Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben bis auf Weiteres die wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Das muss im Rahmen der Verhandlungen, aber auch in der anschließenden Kommunikation deutlich werden.
- Die europäischen Covid19-Zertifikate müssen ausnahmslos auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhen. Deshalb sollten sie nur für Impfstoffe ausgestellt werden, die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) autorisiert wurden.
- Es muss sichergestellt werden, dass das europäische Covid19-Zertifikat nur die allernotwendigsten persönlichen Daten enthält und die EU-Datenschutzgrundverordnung eingehalten wird. Die unzulässige Speicherung oder gar Weitergabe von Patient*innendaten durch Fluglinien, Hotels oder andere kommerzielle und staatliche Akteure gehört ausgeschlossen. Mitgliedstaaten und die Kommission müssen Vergehen in diesem Bereich konsequent verfolgen.
- Bei alledem sollte die Wahlfreiheit zwischen Papier- und Digitalzertifikaten gegeben sein.
Das Verfahren der sogenannten Public-Private-Key-Infrastruktur bewerten wir positiv. Sorge bereitet hingegen das vom Bundesgesundheitsminister in Deutschland geplante Vorgehen, nach dem beliebige Arztpraxen oder Apotheken aufgrund der Einträge im gelben Papier-Impfpass „unkompliziert“ ein digitales Zertifikat ausstellen dürfen. Hier muss Sicherheit vor Schnelligkeit gehen: Eine Eintragung sollte nur durch die Stelle erfolgen dürfen, die die Impfung durchgeführt hat und dies anhand ihrer eigenen Dokumentation nachvollziehen kann.
Geplant ist, die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und den Mitgliedstaaten im Rat noch vor dem Sommer abzuschließen.